Neue Hygienevorschriften
Seit dem 12.11. gelten neue Musterhygienepläne. Die Änderungen beziehen sich auf folgende Punkte:
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Wiedereinführung der Maskenpflicht in den Primarstufen 1-6 der Gemeinschaftsschulen
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Eine Befreiung von der Maskenpflicht gilt grundsätzlich für Präsentationen, Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen an allen Schularten. Ebenso kann die Maske abgelegt werden in Situationen, bei denen die Artikulation und Mimik für den Lernerfolg von Bedeutung ist (beispielsweise beim Vorlesen in der Grundschule).
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Bis auf Weiteres besteht die Testpflicht dreimal in der Woche.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#dokumente